Fürsorgepolitik und „Sozialrassismus“ im Nationalsozialismus

Fürsorgepolitik und „Sozialrassismus“ im Nationalsozialismus

Organisatoren
Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen; Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin; KZ-Gedenkstätte Flossenbürg
Ort
Hamburg
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
06.10.2022 - 07.10.2022
Von
Jona Diwiak, Institut für Empirische Kulturwissenschaft, Universität Hamburg

Zwangsfürsorge und die Ausgrenzung vermeintlich „Gemeinschaftsfremder“ waren ein zentraler Baustein nationalsozialistischer Ideologie und Praxis für die Etablierung der „Volksgemeinschaft“. Mittel der Repression und Verfolgung, die als „asozial“ und „kriminell“ stigmatisierte Menschen erfuhren, umfassten unter anderem Zwangssterilisierung, Entmündigung sowie Einweisungen in Fürsorgeanstalten, Arbeitshäuser, Gefängnisse und Konzentrationslager. Die Kontinuitäten des Stigmas bis in die Gegenwart werden angesichts der späten, schwer erkämpften Anerkennung von als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Menschen als Opfer des Nationalsozialismus durch den Bundestag 2020 offensichtlich. Bis heute sind sie in der Erinnerungskultur unterrepräsentiert. Vor diesem Hintergrund kontextualisierte OLIVER VON WROCHEM (Hamburg) die Entstehung der Rathausausstellung 2022 „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ“ und die Planung eines Gedenkortes im ehemaligen Fürsorgeheim Hamburg-Farmsen. Anschließend stellte sich das Team des Ausstellungsprojektes „Als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ verfolgte Menschen im NS“ (Berlin, Flossenbürg) vor und betonte, wie wichtig es ist, die zahlreichen Forschungslücken zu schließen und das Wissen um diese Verfolgungsgeschichte öffentlich zugänglich zu machen – eine unverzichtbare Grundlage, um für dieses NS-Unrecht ein gesellschaftliches Bewusstsein zu wecken.

Im ersten Panel zu Verfolgung als institutioneller Praxis verglich THOMAS IRMER (Berlin) die Geschichte staatlicher und privater Erziehungsheime in Berlin. Ziel der NS-staatlichen Fürsorgepolitik war nicht die Unterstützung von Hilfsbedürftigen, sondern der Erhalt der „gesunden Volksgemeinschaft“. Insbesondere in zu NS-Musteranstalten umstrukturierten Einrichtungen waren die Zwangssterilisierungsraten besonders hoch. Einige Anstalten fungierten als Knotenpunkt für „Euthanasie“-Maßnahmen. Irmer hob die Rolle von katholischen und evangelischen Kirchen als die größten Träger privater Heimfürsorge hervor. Um die staatlichen Ausgaben für „Fürsorgezöglinge“ zu minimieren, sollten die privaten Heimfürsorge-Einrichtungen die wirtschaftlich weniger lukrativen „minderwertigen Jugendlichen“ übernehmen. Der Einsatz zur Arbeit bekam einen immer größeren Stellenwert und es entstanden Konkurrenzen mit Arbeitshäusern um ‚rentable‘ Insass:innen. Dies bewirkte einen Verdrängungswettbewerb nach unten, in dessen Folge vermeintlich „Asoziale“ und „Schwachsinnige“ auch bei kirchlichen Trägern keinen Schutz mehr erhielten.

LAURENS SCHLICHT (Saarbrücken) vertrat die These, dass die in den 1920er-Jahren entstandene Weibliche Kriminalpolizei den nationalistischen Polizeigedanken zwischen Führung und Fürsorge umsetzte. Werte der Fürsorge – Empathiefähigkeit und Hingabe – sowie die Professionalisierung und Verwissenschaftlichung der Care-Berufe seien Ausgangspunkte für die Integration der Weiblichen Kriminalpolizei in den NS-Polizeiapparat gewesen. Die Gesamtheit biopolitischer Maßnahmen und der Gewaltpraxis konnte durch die Verwissenschaftlichung und Objektivierung besser gerechtfertigt werden. Bereits die erste Generation der Weiblichen Kriminalpolizei setzte sich für ein „Bewahrungsgesetz“ ein, das „nützliche“ und „unnütze“ Personen präventiv trennen sollte. Der Polizeigedanke als Verbindung von Fürsorge für „Volksgenossen“ und „rassenhygienischer Auslese“ angeblich „gemeinschaftsfeindlicher Elemente“ wurde weiter ausgebaut. Präventives, spontanes polizeiliches Handeln über Gesetzesnormen hinweg und der Erziehungsgedanke wurden Ideale der neuen Polizeiordnung. Ein Beispiel für genau diese Kombination aus Fürsorge, Auslese, Erziehungsgedanken und nationalistischer Willkür waren die von der Weiblichen Kriminalpolizei betriebenen sogenannten Jugendschutzlager in der Uckermark, Moringen und Litzmannstadt (heute Łódź).

Erste Grundlagenforschungen zur europäischen Dimension der KZ-Inhaftierung von als „asozial“ kategorisierten Personen unter deutscher Besatzung wurden im zweiten Panel vorgestellt. PIOTR CHRUSCIELSKI (Sztutowo) sprach über die Häftlingskategorie der vermeintlich „Asozialen“ in dem im besetzten Polen gelegenen KZ Stutthof. Von ihnen waren die meisten aus dem reichsdeutschen Gebiet, darunter auch Frauen sowie Rom:nja und Sint:izze. Schätzungsweise ein Dutzend Pol:innen war dort ebenfalls mit schwarzem Winkel gekennzeichnet, doch die meisten Unterlagen zu ihnen sind vernichtet worden. Generell ist bislang sehr wenig über nicht-reichsdeutsche Personen dieser Häftlingskategorie bekannt.

RENSE HAVINGA (Groesbeek) sprach über die 2.700 Niederländer:innen, die in den besetzten Niederlanden in den Lagern Amersfoort, Vught und Erika bei Ommen inhaftiert waren und auf deren Häftlingskarteien die Kategorie „ASO“ vermerkt war. Laut Häftlingskarteien waren die meisten Männer, die Arbeiterberufe ausübten und bei denen eine Wohnadresse vermerkt war. Demnach seien sozialökonomische Gründe – wie Wohnungs- oder Arbeitslosigkeit – für die Verfolgung unwahrscheinlich. Als Einlieferungsgründe waren kleinere Bagatelldelikte und „deutschfeindliches Verhalten“ aufgeführt. Havinga vermutete, dass die Verfolgung von Personen als „asozial“ in den besetzten Niederlanden weniger durch „Rassenhygiene“ und „Eugenik“ motiviert war, sondern eine Strategie der deutschen Besatzer gewesen ist, um sich unliebsamer Menschen ohne großen bürokratischen oder juristischen Aufwand zu entledigen.

Im Fokus des dritten Panels standen nicht die Institutionen und Täter:innen, sondern die Verfolgten. MIRIJAM SCHNORR (Heidelberg) plädierte dafür, die Verfolgung von Sexarbeiterinnen und Zuhältern mit einem doppelten Blick zu betrachten: Einerseits konnten diese durch allgemeine NS-Repression in die Fänge des Verfolgungsapparates gelangen, andererseits wurden sie aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit – wegen der sie als schlechte Beispiele für Weiblichkeit und Männlichkeit galten – spezifisch verfolgt. Die negative Wahrnehmung von Sexarbeit in der Bevölkerung sei auch an der hohen Bereitschaft zur Denunziation erkennbar.

Wie wiederum Zuschreibungen von Passivität und „Asozialität“ zusammenhingen, zeigte OLIVER GAIDA (Berlin) auf. Die Unterstellung der Passivität sei ein erster Schritt der Entmenschlichung. Das Bild der „passiven Opfer“ in der Täter:innendarstellung dürfe die Forschung nicht davon abbringen, die Erzählung der Passivität zu hinterfragen und die Verfolgten als aktive Akteur:innen mit Handlungsmacht zu begreifen. Anhand von Fürsorgeakten betrachtete Gaida verschiedene Behauptungsstrategien von als „asozial“ Verfolgten gegenüber der Zwangsfürsorge und machte damit ihre Handlungsmacht als aktive Akteur:innen sichtbar. Dabei unterschied er Flucht, Anpassung, Rebellion, Beschwerden, Selbstverletzung und Suizid nach Erving Goffman in eskalative, widerständige und adaptive Behauptungsstrategien. In den Akten waren auch einige Fluchtversuche in Gruppen notiert – konkrete Beispiele für solidarisches Handeln, das grade diesen Verfolgtengruppen oft abgesprochen wurde.

DANIEL HABERLAH (Göttingen) zeigte den Quellenwert von Akten zu Entschädigungsanträgen von als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten. Entschädigungsakten als Quellen zur Verfolgung von derart Stigmatisierten enthalten viele Aussagen von Verfolgten und Angehörigen sowie Nebenüberlieferungen von verlorenen und vernichteten Dokumenten. Jedoch ist ihr Umfang von der Recherchebereitschaft der Behörde abhängig, weswegen sie bei Fällen, die als „unklar“ eingestuft wurden, umfangreicher sind und Zeugenaussagen beinhalten. Sie können eine wichtige (Ergänzungs-)Quelle zu Biografien einzelner Verfolgter sein und spiegeln – aufgrund des Bezugs auf die negativsten Zeugenaussagen über die Betroffenen und eine hohe Ablehnungsrate – die Kontinuitäten des Stigmas und des Umgangs mit angeblich „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ wider.

Im vierten Panel wurden Eingriffe in die Wohnverhältnisse von vermeintlich „Gemeinschaftsfremden“ thematisiert. PAUL BISCHOFF (Heidelberg) beschäftigte sich mit der Verzahnung des moralischen und hygienischen Diskurses in der Chicagoer Stadtsoziologie als Anknüpfungspunkt für die nationalsozialistische „Ausmerzungslogik“ bei der Flächensanierung des letzten Hamburger Gängeviertels. Der Hamburger Soziologe Andreas Walther hatte in den 1930er-Jahren vorgeschlagen, die Bewohner der „Elendsquartiere“ nach eugenischen, „sozialhygienischen“ Maßstäben zu sortieren und deren unkontrollierten Abzug und somit eine befürchtete „Ansteckung“ weiterer Stadtteile zu verhindern. Bei dieser Erstellung eines Hamburger Sozialatlas im Rahmen des von Walther geleiteten Projektes „Notarbeit 51“ orientierte er sich an Methoden der Chicagoer Schule: Er führte ethnografische Feldstudien durch und erstellte sozialkartografische Übersichtsstudien, mit denen „gemeinschädliche Regionen“ ermittelt und „Erscheinungen der Asozialität, Kriminalität und Minderwertigkeit“ erfasst werden sollten.

JAN NEUBAUER (Augsburg) analysierte ein 1938 in Augsburg durchgeführtes sozialfotografisches Projekt, bei dem Mitarbeitende der Familienfürsorge und der städtischen Lichtbildstelle Familien in ihren „Elendsquartieren“ fotografierten und in einer Fotomappe samt schriftlicher Einschätzung zur Wohnsituation und dem „Charakter“ der Abgebildeten katalogisierten. Die Stadt Augsburg ließ diese Fotos anfertigen, um mit ihnen die Dringlichkeit des Wohnungsbaus zu unterstreichen und Gelder für Sanierung und Wohnungsbau von Staats- und Parteistellen zu akquirieren. Um die Wohnungsnot zu lösen, wurden die Auswirkungen der Umwelt bzw. der Wohnräume auf Gesundheit, Moral, Arbeits- und Leistungsfähigkeit betont, wohl wissend, dass viele der dargestellten Familien in der Praxis der Wohnungsvergabe als „wohnungsunwürdig“ aussortiert würden. Sie wurden instrumentalisiert, damit Vertreter des NS-Staates sich um den „Volkskörper“ sorgten und den Wohnungsbau finanzierten. Noch ausstehend in der Forschung entlang dieser Quelle sei die Frage nach der Familiengeschichte der Abgebildeten nach 1945.

Das fünfte Panel verdeutlichte die späte Anerkennung der Verfolgtengruppen als Folge des fortbestehenden, bis heute wirkmächtigen Stigmas. Ausgehend von der These, dass Arbeit im Mittelpunkt des Nationalsozialismus und seiner Fürsorgepolitik steht, betrachtete NIKOLAS LELLE (Berlin), wie eine bestimmte Arbeitsauffassung die nationalsozialistische Weltanschauung und die antisemitischen, rassistischen und sozialchauvinistischen Fremdbilder strukturierte und das Selbstbild einer gemeinnützigen „deutschen Arbeit“ stiftete. Dabei entsprachen die jeweiligen Vernichtungspraktiken den verschiedenen, durch die NS-Arbeitsauffassung strukturierten Fremd- und Feindbildern: Jüdinnen und Juden, die eine angeblich eigennützige, hyperaktive Anti-Arbeit betrieben, sollten durch Arbeit vernichtet werden. Vermeintlich faule Slawinnen und Slawen wurden als „Fremdarbeiter“ zu schwerer Arbeit gezwungen, und sogenannte „Asoziale“, zu denen auch potentielle „Volksgenossen“ zählten, sollten zu Arbeit erzogen werden. Die Verfolgung von potenziellen „Volksgenossen“ hatte eine disziplinierende wie abschreckende Wirkung und sollte den Zwang zur Arbeit gesamtgesellschaftlich etablieren. Dies zeigte sich bereits im September 1933 mit der sogenannten Bettelrazzia und neuen Gesetzestexten, die nicht mehr die „Gefährlichkeit“ einer Person als Haftgrund vorsahen, sondern deren Disziplinierung wegen vermeintlicher Passivität. Starke Kontinuitäten dieses Selbstbildes einer „deutschen Arbeit“ und damit korrespondierender Fremd- und Feindbilder zeigen sich bis in die heutige Zeit u.a. in Obdachlosenfeindlichkeit sowie in den politischen Ansichten von Thilo Sarrazin und Bernd Höcke.

Ausgehend von den rechtlichen Regelungen beleuchtete CHRISTIANE ROTHMALER (Hamburg), wie viele der in die Zwangsfürsorge Eingewiesenen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergeblich auf eine Freilassung warteten und wie die Akteur:innen der Sozialverwaltung weiterhin versuchten, Kontrolle über „ihre Klient:innen“ zu behalten. Die britische Militärregierung kooperierte mit den Sozialämtern in der Erwartung, dass diese die „sozialen Probleme“ lösen würden. Dort war das Personal aber größtenteils dasselbe wie vor 1945, und die Insass:innen wurden weiterhin als „asozial“ und „geschlechtskrank“ charakterisiert, um sie weiterhin in „Bewahrung“ zu halten und von ihrer Arbeitskraft zu profitieren.

SARAH KÖNECKE (Göttingen) widmetet sich einer weiteren Dimension der Kontinuität: Mittels Interviews, Familienskulptur und Genogrammanalysen sowie ergänzender Archivrecherche ging sie der Frage der intergenerationalen Weitergabe von Erinnerungen und Schweigeboten in fünf Familien nach, in denen Frauen als „asozial“ und „kriminell“ verfolgt wurden. Über verfolgte Frauen und die Gründe ihrer Verfolgung wird eher geschwiegen, wobei ihre Verfolgungsgeschichte nicht in den nationalsozialistischen Kontext gesetzt und angesichts sexueller Devianz individualisiert wird. Auch die proletarischen sozioökonomischen Verhältnisse erschienen schambehaftet und wurden teils nicht thematisiert. Die Abschwächung kriminalisierter Handlungen verfolgter Frauen und ihre Präsentation als notwendige Devianz erscheint als eine Strategie des Umgangs von Angehörigen. Trotz der Auswirkungen einer beginnenden Anerkennung dieser Verfolgtengruppen auf die Konstruktion der Familiengedächtnisse zeigte sich die fortwährende Stabilität des Stigmas in abwertenden Aussagen über Familienmitglieder und Versuchen sich über den eigenen sozialen Aufstieg von der Familiengeschichte zu distanzieren.

Abschließend stellte das Projektteam der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg die Website „Die Verleugneten“1 zur geplanten Wanderausstellung vor. Biografiezentrierte Ansätze sollen die Heterogenität der Verfolgtengruppe veranschaulichen und die Strukturen der Täter:innenschaft als Voraussetzung der Verfolgungen in den Blick nehmen, damit die Verfolgungsgeschichten kontextualisiert statt individualisiert werden. Ein wesentliches Ziel der Website und der Ausstellung sei es, Angehörige zu erreichen, sie partizipativ durch Gastbeiträge und das gemeinsame Konzipieren von Formaten einzubinden.

Die Tagung hat ein Spannungsverhältnis verdeutlicht: auf der einen Seite mangelnde Bestrafung der Täter:innen sowie fehlende gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung des Stigmas, auf der anderen Seite die bis heute wirkende Scham bei Verfolgten und Angehörigen. Damit unterstrich sie auch die Wichtigkeit, dieses Thema partizipativ zusammen mit Betroffenen in einer breiteren Öffentlichkeit zu diskutieren. Dabei sollte verantwortungsbewusste Forschung ethische Umgangsweisen mit den unterschiedlichen Wissensständen und Bereitschaften finden, um mit Angehörigen über verfolgte Familienmitglieder zu sprechen. Auch eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit Sprache und Begriffen sowie Strategien für den Umgang mit einem Quellenbestand, der überwiegend die Täter:innenperspektiven widerspiegelt, zeigen sich als unabdingbar – gerade angesichts der Tatsache, dass Ausschlüsse auf Basis der Kategorien „asozial“ und „kriminell“ bis heute Überlebende und Angehörige treffen sowie bei Normabweichungen fortwirken. Ebenso werfen die Bilder der Ausgrenzung die Frage nach einem ethischen Umgang mit ihnen auf.

Insgesamt wurde eine Vielzahl thematischer und methodischer Zugänge beleuchtet. Zuschreibungen von Passivität erscheinen als fruchtbare Perspektive für die Untersuchung der Verfolgungsgeschichte von als „asozial“ und „kriminell“ Stigmatisierten und öffnen die Frage nach Darstellungen von Widerständigkeit, die auf verschiedenen Ebenen sichtbar wird. Die vorgestellten Grundlagenforschungen zu diesen Verfolgtenkategorien in Polen und in den Niederlanden bieten Anknüpfungspunkte für weitere Forschungen zum Gesamtbild dieser Verfolgungsgeschichte in ihrer europäischen Dimension. Offen blieb jedoch die Frage nach dem Umgang mit umstrittenen Begriffen wie „Sozialrassismus“ und danach, wie die Verfolgung sprachlich und konzeptionell gefasst werden kann. Die Dekonstruktion der Begriffe „kriminell“ und „asozial“ erweist sich in der Praxis als große Herausforderung, da Ausstellungen eine verständliche, nichtakademische Sprache brauchen, wenn sie zugänglich sein wollen.

Konferenzübersicht:

Oliver von Wrochem (Hamburg): Begrüßung und Einführung

Oliver Gaida / Merle Stöver / Laura Stöbener / Friederike Pescheck (Berlin) / Laura Lopez Mras / Christa Schikorra (Flossenbürg): Vorstellung der Projektgruppe des Ausstellungsprojektes „Als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ verfolgte Menschen im NS“

Panel 1: Verfolgung als institutionelle Praxis

Moderation: Christa Schikorra (Flossenbürg)

Thomas Irmer (Berlin): In den Fängen der Heimerziehung – Staatliche und private Erziehungsheime in Berlin während der NS-Zeit

Laurens Schlicht (Saarbrücken): Zwischen Fürsorge und polizeilicher Exekutivgewalt: Zur Geschichte der Weiblichen Kriminalpolizei während des Nationalsozialismus

Panel 2: Mit schwarzem Winkel im Konzentrationslager

Moderation: Laura Stöbener (Berlin)

Piotr Chruscielski (Sztutowo): „Asozial“ als Häftlingskategorie im KZ Stutthof

Rense Havinga (Groesbeek): Researching the persecution of people labelled ‘asocial’ in the Netherlands during the German occupation

Panel 3: Verfolgte im Netz von Fürsorge und Polizei

Moderation: Marie Stahlfeld (Hamburg)

Mirjam Schnorr (Heidelberg): Von der Marginalisierung zur „Ausmerze“: Prostituierte und Zuhälter im Visier nationalsozialistischer Verfolgungspolitik

Oliver Gaida (Berlin): Von Fluchten, Beschwerden und Bittbriefen – Behauptungsstrategien gegenüber der Zwangsfürsorge

Daniel Haberlah (Göttingen): Entschädigungsakten als Quelle zur Verfolgung „Asozialer“ und „Berufsverbrecher“ am Beispiel Braunschweigs

Panel 4: Ideologie zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit

Moderation: Merle Stöver (Berlin)

Paul Bischoff (Heidelberg): Der Beitrag der Stadtsoziologie zur Erfassung von ‚Asozialen‘ und ‚Gemeinschaftsfremden‘

Jan Neubauer (Augsburg): Armes Augsburg: Nationalsozialistische Sozialfotografie zwischen Fürsorge und Verfolgung

Panel 5: (Dis-)Kontinuitäten der Stigmatisierung und Ausgrenzung

Moderation: Alyn Beßmann (Hamburg)

Nikolas Lelle (Berlin): „Deutsche Arbeit” und Nationalsozialismus: Zu Konstruktionen von Fremd- und Selbstbildern über Arbeit, die mit Praktiken der Verfolgung und Vernichtung korrespondieren

Christiane Rothmaler (Hamburg): Rechtlose Zeiten? Der Kampf um das Festhalterecht, Arbeitserziehung und Bewahrung gegen die Widerspenstigen und Unerwünschten unter Hamburgs Bewohner:innen 1945-1949

Sarah Könecke (Göttingen): Kontinuitäten eines Stigmas? Transgenerationale Auswirkungen der nationalsozialistischen Verfolgung als „asozial“ und „kriminell“ verfolgter Frauen

Tagungsresümee im Plenumsgespräch mit Ausblick auf das Ausstellungsprojekt „Als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ verfolgte Menschen im NS“ durch die Projektgruppe

Moderation: Karola Fings (Heidelberg)

Anmerkung:
1 www.die-verleugneten.de.